Neue Pflichten – Meldung zum Transparenzregister

Die Fristen zur Eintragung aller Gesellschaften zur Vermeidung von Bußgeldern laufen.

Bereits seit 01.10.2017 existiert das Transparenzregister, in welches die wirtschaftlich Berechtigten (natürlicher Personen) von juristischen Personen einzutragen sind. Hintergrund ist und war eine europäische Richtlinie zur Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung welche umgesetzt wurde und das Transparenzregister im Geldwäschegesetz (GwG) verankert hat.

Warum hat das die meisten von Ihnen bisher nicht tangiert?

Bis zum 31.07.2021 gab es eine sogenannte „Mitteilungsfiktion“. Soweit die wirtschaftlich Berechtigten aus dem Handelsregister erkennbar waren, z.B. über die Gesellschafterliste, bedurfte es, mit einigen Ausnahmen, keiner gesonderten Eintragung in das Transparenzregister.

Warum tangiert es Sie heute?

Diese Mitteilungsfiktion ist zum 01.08.2021 weggefallen.

Das Transparenzregister wurde so zu einem Vollregister, was bedeutet, dass die wirtschaftlich Berechtigten (natürliche Personen hinter der Gesellschaft) in das Transparenzregister einzutragen sind, auch wenn sich diese aus dem Handelsregister ergeben.

Welche Gesellschaftsformen sind umfasst?

Alle juristischen Personen des Privatrechtes und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland sowie unter bestimmten Voraussetzungen Vereinigungen mit Sitz im Ausland und Verwalter von Trusts. Auch der eingetragene Verein fällt übrigens unter die Regelung.

Wer ist einzutragen?

Die natürliche Person die wirtschaftlich Berechtigter der jeweiligen Gesellschaft ist. Das ist zunächst jeder der mehr als 25% der Anteile einer Gesellschaft hält, mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder in vergleichbarer Weise Kontrolle ausübt.

Daraus folgt, dass Sie bei Beteiligungen von Gesellschaften (z.B. Mutter/Tochter-Gesellschaften) solange in den Gesellschafterstrukturen zurückgehen müssen, bis Sie eine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigten identifiziert haben.

Gibt es tatsächlich keinen wirtschaftlich Berechtigten, wie z.B. bei 5 Gesellschaftern zu jeweils 20%, sind alle gesetzlichen Vertreter oder alle geschäftsführenden Gesellschafter als wirtschaftlich Berechtigte einzutragen.

Sie sehen, oft wird es gar nicht so einfach sein den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei und übernehmen die Prüfung und Meldung zum Transparenzregister für Sie.

Was folgt, wenn Sie eingetragen sind?

Auch wenn Sie sich eingetragen haben oder vielleicht schon eingetragen sind, müssen Sie Änderungen in Ihrer Gesellschaft in Zukunft jeweils auch dem Transparenzregister melden.

Wann müssen Sie handeln?

Zur Eintragung bleiben Ihnen Übergangsfristen, diese sind:

  • Für die Aktiengesellschaft, SE und Kommanditgesellschaft auf Aktie bis 31.03.2022
  • Für GmbH, Genossenschaft und Personengesellschaften (z.B. KG, OHG) bis 30.06.2022.
  • Für alle Übrigen, z.B. eingetragene Vereine, bis 31.12.2022
Unser Tipp:
Kümmern Sie sich frühzeitig um die Eintragung. Denn zum Ende der Fristen hin, wird das Anmeldevolumen erheblich ansteigen und es ist nicht auszuschließen, dass es dann zu Problemen bei der elektronischen Meldung kommen kann. Berücksichtigen Sie auch dass ggf. Rückfragen des Bundesamtes entstehen können und beantwortet werden müssen. Wir empfehlen daher sich zeitnah, um die Eintragung zu kümmern, gerne unterstützen wir Sie dabei.

Wer greift auf das Register zu?

Uneingeschränkten Zugriff haben unter anderem Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden, Bundeszentrale für Steuern sowie örtliche Finanzbehörden und Gerichte.

Fallbezogenen Zugang im Rahmen der Kundensorgfaltspflicht haben unter anderem Kreditinstitute, Versicherungen, Rechtsanwälte und Notare.

Was sind die Folgen, wenn Sie keine Meldung zum Transparenzregister abgeben?

Es drohen Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro. Den Bußgeldkatalog können Sie unter www.bva.bund.de abrufen.

Bußgeldentscheidungen über Euro 200,- werden für die Dauer von 5 Jahren auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts veröffentlich (Naming and Shaming).

Die Zukunft steuern!

Deshalb übernehmen wir gerne die Anmeldung zum Transparenzregister für Sie. Für Fragen rund um das Transparenzregister und zu den Kosten, steht Ihnen Sabine Kunz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, zur Verfügung.

 

Sabine Kunz

Sabine Kunz

Rechtsanwältin, Fachanwältin Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Bau- und Architektenrecht, Compliance Officer | Telefon +49.6102.71170 | info@kp-taxandlaw.com