Neue Pflichten zur Ermittlung der „neuen“ Grundsteuer

Grundsteuerreform – Im Jahr 2022 müssen sämtliche Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 festgestellt, dass die bestehende Grundsteuer verfassungswidrig ist. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet eine Neuregelung zu schaffen, die am 08.11.2019 im Bundesrat verabschiedet wurde und zum 01.01.2025 in Kraft tritt.

Was ändert sich?

Jedem Bundesland ist es mit der Gesetzesreform möglich, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen, daher gibt es unterschiedliche Modelle je nach Bundesland.

Hessen, Bayern, Hamburg und Niedersachen orientieren sich zur Bestimmung der Grundsteuer künftig an einem sogenannten „Flächen-Faktor-Verfahren“. Bei diesem Verfahren muss der Steuerpflichtige in der Steuererklärung Angaben zu Boden- sowie Wohn-/ Nutzfläche vornehmen. Einen sich daraus ergebenden Bewertungsfaktor ermittelt das Finanzamt.

Baden-Württemberg setzt eine reine Bodenwertsteuer um, ohne dabei das Gebäude zu bewerten.

Alle übrigen Bundesländer orientieren sich für die Ermittlung der neuen Bemessung der Grundsteuer am sogenannten „Bundesmodell“. In diesen Fällen wird eine komplexe gesonderte Ermittlung des Boden- und des Gebäudewertes durchgeführt. Die Bewertung ähnelt dabei der Verkehrswertermittlung.

Wen trifft die Abgabe der Feststellungserklärung?

Jeden Grundeigentümer, ob eigengenutzte oder vermietete Immobilie, ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Land- und Forstwirtschaftliche Liegenschaften.

Was ist zu tun?

Um die jeweiligen Verfahren umsetzen und durchführen zu können, benötigen die zuständigen Finanzbehörden Angaben von Ihnen. Diese werden in Feststellungserklärungen erfasst, deren Umfang je nach dem Bundesland und dem von diesem angewandten Ermittlungsmodell unterschiedlich umfangreich sind.

Diese Feststellungserklärungen können Sie ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Verfahren an das Finanzamt übermitteln; dazu ist eine Registrierung über das Portal elster.de und die Einrichtung eines ELSTER-Benutzerkontos erforderlich (sofern Sie nicht bereits über ein Benutzerkonto, z.B. für Ihre Einkommensteuererklärung, verfügen).

Bestandsmandate können Sie sich aber alternativ gerne auch an uns wenden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung und reichen diese rechtssicher für Sie ein, so dass Sie sich nicht um einen eigenen Onlinezugang, die Erstellung und Abgabe der Feststellungserklärung kümmern müssen.

Achtung Fristen!

Die Feststellungserklärungen sind in der Regel vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Neue Frist – Abgabe bis 31. Januar 2023- lt. Hessisches Ministerium der Finanzen vom 13.10.2022.

Gerne unterstützen wir unsere Bestandsmandate bei allen Fragen rund um die Grundsteuerreform und zu Ihren Kosten.

Andreas Fenners

Andreas Fenners

Steuerberater, Diplom-Ökonom, Stiftungsberater (DSA) | Telefon +49.6102.71170 | info@kp-taxandlaw.com